Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule – ein schönes Ziel für alle Beteiligten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule, er ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler. Seine Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt.
Im Artikel 65 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) werden seine Aufgaben beschrieben:
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirates ist es insbesondere:
-- Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
-- Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren.
-- Den Eltern aller Schüler oder den Schülern einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information und zur Aussprache zu geben.
--Über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, stehen Ihnen Ihre Klassenelternsprecher/in oder die Elternbeiratsvorsitzenden gerne zur Verfügung.
Dies sind im Schuljahr 2023/24
Vorsitzender des Elternbeirates: Ludwig Lehmann ( 3a)
Stellvertreterin: Katja Ruhnke (2b)
Kassenwart: Manfred Gridl (4a)
Weitere Mitglieder sind:
Diana Knöbl (1a)
Doreen Pollinger (1b)
Markus Oelsner (2a)
Annika Zeeb (2a)
Anke Hümmer (2a)
Nena Gerner (2b)
Heike Frick (3a)
Rebekka Ascher (3b)
Nicole Achmed (4b)
Über die Arbeit und Aufgaben des Elternbeirates können Sie sich informieren unter:
http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html